Aufgaben arbeitssicherheitsausschuss betriebsrat Aufgabe des Arbeitsschutzausschusses ist es. 1 Der Arbeitsschutzausschuss hat zur Aufgabe die Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und die. 2 Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Hierzu sollte der Ausschuss. 3 Der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. 4 Aufgaben. Der Arbeitsschutzausschuss hat zur Aufgabe die Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und die Zusammenarbeit der im Betrieb verantwortlichen Stellen zu fördern. Dazu gehört unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Angelegenheiten unter anderem. 5 Aufgaben und Ziel Aufgabe des Arbeitsschutzausschusses ist es, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Er bietet allen im Betrieb an der Organisation des Arbeitsschutzes Beteiligten eine regelmäßige Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. 6 Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, über Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten. In ihm arbeiten die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Stellen zusammen. Er zählt deshalb zu den Pflichteinrichtungen eines entsprechend großen Betriebe. 7 Die einzelnen Mitglieder haben die folgenden Aufgaben: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. 8 In der Praxis hat sich die Vereinbarung einer Geschäftsordnung bewährt, die die Arbeitsweise des ASA regelt. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Hierzu werden Vorschläge erarbeitet und deren Umsetzung geplant. 9 Die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen vom Arbeitgeber terminiert und einberufen werden. Ihm fällt auch die Benennung und ordnungsgemäße Einladung der anderen Mitglieder zu. Den Vorsitz hat der Arbeitgeber selbst (bei juristischen Personen das vertretungsbefugte Organ) oder ein von ihm Beauftragter. asa-sitzung ohne betriebsrat 10 Rolle und Aufgaben des Betriebsrats. In Betrieben mit über 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. 11